Höchstes US-Gericht:

»Unternehmen sind nicht verpflichtet, LGBTQETC-Kunden zu bedienen«

In einem neuen Urteil stellt der Oberste Gerichtshof der USA fest, dass Unternehmen aus religiösen Gründen das Recht haben können, Dienstleistungen für sogenannte LGBTQ-Personen zu verweigern.

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Ein zuvor vielbeachteter Fall aus dem Jahr 2018 betraf einen christlichen Bäcker in Kalifornien, der sich weigerte, einen Kuchen für eine schwule »Hochzeit« zu backen und vor Gericht verlor. Homosexuelle und andere Aktivisten der regenbogenfarbenen LGBTQETC-Gemeinschaft versuchen seitdem weiterhin, ähnliche Urteile gegen christliche Geschäftsleute zu provozieren.

Im aktuellen Fall geht es um Lorie Smith, eine Webdesignerin aus Colorado, die Hochzeitsseiten anbietet, allerdings nicht für Schwule. Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, entschied am vergangenen Freitag nun über Smith. Nach Ansicht des Gerichts gibt ihr die verfassungsmäßige Religionsfreiheit das Recht, die Gestaltung schwuler Websites zu verweigern. Das Urteil erging, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA entschieden hatte, dass Universitäten bei ihren Zulassungsverfahren keine Rassenquoten anwenden dürfen, was bei den Linken großen Unmut hervorrief.

Der Oberste Gerichtshof entschied mit 6 zu 3 zu Gunsten von Smith und sagte, sie habe gemäß dem ersten Verfassungszusatz das Recht, die Gestaltung maßgeschneiderter Hochzeitswebsites für gleichgeschlechtliche Paare zu verweigern: »Der Erste Verfassungszusatz stellt sich die Vereinigten Staaten als einen reichen und komplexen Ort vor, an dem alle Menschen frei denken und sprechen können, wie sie wollen, und nicht wie die Regierung es verlangt. Colorado kann dieses Versprechen im Einklang mit dem Ersten Verfassungszusatz nicht leugnen«, schrieb Richter Neil Gorsuch als Begründung. »Die Möglichkeit, selbst zu denken und diese Gedanken frei zu äußern, gehört zu unseren wertvollsten Freiheiten und ist Teil dessen, was unsere Republik stark hält.«

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Carola

Lach ... ist das scharf ... ich trete ja wieder in die Kirche ein ... lach

Gravatar: J. L.

In der BRiD wäre das ein Hassverbrechen, nehme ich an.

Gravatar: I. Maya

Endlich mal ein Gerichtsbeschluß vom obersten Gerichtshof in USA, der Hand und Fuß hat. Da könnten die Gerichte in Deutschland sich ein Beispiel nehmen!!

Gravatar: Fritz der Witz

Wäre ja noch schöner: Seit wann haben wir im privatwirtschaftlichen Bereich einen Kontrahierungszwang ? EBEN.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „In einem neuen Urteil stellt der Oberste Gerichtshof der USA fest, dass Unternehmen aus religiösen Gründen das Recht haben können, Dienstleistungen für sogenannte LGBTQ-Personen zu verweigern.“ …

Was in Deutschland wahrscheinlich schon deshalb unmöglich ist, weil es etwa auch hier einen ´strafrechtlichen Zwang zur Übernahme der
LGBT-Ideologie` gibt???
https://www.kath.net/news/61255

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